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Bildung und Teilhabe

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

 

Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), wenn Sie bereits Leistungen beziehen: 

- vom Jobcenter (ALG II)

- vom Sozialamt (Sozialhilfe, Bereich Asyl)

Wenn Sie diese Leistungen beziehen, 

müssen Sie regelmäßig Ihren Leistungsbescheid im Sekretariat der Schule einreichen.

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

Wenn Sie diese Leistungen beziehen, müssen Sie einen BuT-Kurzantrag in der Schule stellen. Auch hier muss regelmäßig Ihr Leistungsbescheid im Sekretariat der Schule vorliegen.

 

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Rückfragen haben, wenden Sie sich an unser Sekretariat 0221-221 36460.

 

Informationen der Stadt Köln zum Bildungspaket