Bildung und Teilhabe
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), wenn Sie bereits Leistungen beziehen:
- vom Jobcenter (ALG II) - vom Sozialamt (Sozialhilfe, Bereich Asyl) | Wenn Sie diese Leistungen beziehen, müssen Sie regelmäßig Ihren Leistungsbescheid im Sekretariat der Schule einreichen. |
- Wohngeld - Kinderzuschlag | Wenn Sie diese Leistungen beziehen, müssen Sie einen BuT-Kurzantrag in der Schule stellen. Auch hier muss regelmäßig Ihr Leistungsbescheid im Sekretariat der Schule vorliegen. |
Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Rückfragen haben, wenden Sie sich an unser Sekretariat 0221-221 36460.